Eine wirkungsvolle Therapie beruht auf der Grundlage einer differenzierten Diagnose, die den gesamten Menschen betrachtet.
Aufgabe des Heilpraktikers ist es, geeignete Diagnosemethoden auszuwählen, um sich ein genaues Bild von dem Patienten und seinen Beschwerden machen zu können.

KONSTITUTION ERKENNEN – KONSTITUTION PFLEGEN
Gesundheit will gelebt sein!
Zur Vollständigkeit ganzheitlicher Anamnese gibt die Augendiagnose
Hinweise auf Konstitution, Disposition und Diathese.

Zu Beginn steht eine eingehende Befragung zur Krankengeschichte und
dem derzeitigen Verlauf unter Einbeziehung medizinischer Dokumente (Röntgenbilder, CT, MRT, Blutbild und Urinbefund).
Durch Sicht- und Tastbefund am Patienten verschaffe ich mir abschließend ein eigenes Bild.

Die Pulsdiagnose ist ein jahrtausende altes Diagnoseverfahren aus der
TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) in der, durch ertasten verschiedener Pulsqualitäten, der energetische Zustand der einzelnen Organsysteme ermittelt werden kann.
Das ist eine zusätzliche Hinweisdiagnose zur klinischen Untersuchung.